Praxis für Beratung und Begleitung
Gespräch & Honorar

Gespräch & Honorar

Was kostet eine Sitzung?

Für Sitzungen von 60 Minuten Dauer beträgt das Honorar 80€.

Manchmal können längere oder auch kürzere Termine nötig sein. Diese werden anteilig verrechnet, also z.B. für 90 Minuten, 120 €

Für Personen mit niedrigem Einkommen biete ich eine Ermäßigung an. Sprechen Sie mich gerne darauf an.

Worum geht es im Erstgespräch?

In unserem ersten Gespräch wird es darum gehen, einen Überblick über Ihr Anliegen und Ihre Ziele zu bekommen, also „wo Sie her herkommen und wo Sie hinmöchten“?  Eine gründliche Erfassung Ihrer Situation und die Aufklärung über meine Methoden und meinen Ansatz sind weitere Bestandteile des ersten Gespräches. Gemeinsam überlegen wir dann, welches weitere Vorgehen sinnvoll wäre, d.h. den zeitlichen Abstand und die voraussichtliche Anzahl der Gespräche. Durch lösungsorientiertes Vorgehen ist es möglich, schon in wenigen Gesprächen positive Resultate zu erzielen. Wenn man den eigenen Grundüberzeugungen, die einen in hohem Maße unbewusst (oft negativ) im Leben beeinflussen, auf die Spur kommen möchte, lohnt es sich, etwas mehr Zeit zu investieren.

Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch für eine gemeinsame Zusammenarbeit entscheiden, freue ich mich, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen.

In welcher Form kann ein Gespräch stattfinden?

Es bestehen folgende Möglichkeiten für einen Termin:

  • Präsenztermin vor Ort (mit FFP2-Maske)
  • Online-Termin via REDmedical (zertifiziert sicher), Erstgespräch findet als Präsenztermin statt.
  • Therapie-Spaziergang

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Sie erhalten von mir eine Privatrechnung, da ich nicht in das kassenärztliche Abrechnungssystem eingebunden bin. In der Regel werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Privatversicherte sollten sich vorher bei ihrer Versicherung über eine Kostenübernahme erkundigen.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Das Honorar für eine Psychotherapie können Sie bei Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ nach § 33 EStG geltend machen.

Welche Vorteile ergeben sich für Sie als Selbstzahler?

Keine lange Wartezeit, Sie bekommen zeitnah einen Termin.

Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Dritte (Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber). Eventuelle Schwierigkeiten bei einem Krankenkassenwechsel oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung werden somit vermieden.